Der Notartermin
Sie haben endlich einen passenden Käufer für Ihre Immobilie gefunden? Die Finanzierung ist gesichert und wurde geprüft?
Dann erfolgt nun der nächste Schritt mit der Vorbereitung des Notartermines, um den Immobilienverkauf offiziell zu beurkunden – denn laut § 313 BGB ist ein Immobilienverkauf ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag nicht gültig. Hierfür wird im Vorfeld vom Notar ein Kaufvertragsentwurf erstellt. Darin sind alle persönlichen Informationen vom Käufer und Verkäufer, die Gegebenheiten der Immobilie oder des Grundstückes aus dem Grundbuch sowie etwaige Besonderheiten und natürlich der Kaufpreis enthalten.
Den Entwurf bekommen sowohl Käufer und Verkäufer rechtzeitig vor der Beurkundung zur Prüfung (eventuell durch einen Rechtsanwalt) zugesandt. Im Beurkundungstermin selbst liest der Notar den Vertrag vor und erklärt den einzelnen Parteien noch einmal alle wichtigen Passagen ausführlich. Können Käufer oder Verkäufer beim Beurkundungstermin nicht anwesend sein, können sie sich mit einer notariell beglaubigten Vollmacht vertreten lassen. Nachdem der Notar und alle Beteiligten unterschrieben haben, ist der Kaufvertrag rechtskräftig.
Vom Notartermin bis zur Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel etwa 4 - 6 Wochen. In Ausnahmefällen kann es auch einmal länger dauern. In diesem Zeitraum regelt der Notar folgende Angelegenheiten:
Die Übergabe
Sobald alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind und der Kaufpreis bezahlt ist, erfolgt der große Tag der Übergabe. Hier werden alle Schlüssel übergeben sowie die Zählerstände von Wasser, Heizung und Strom notiert und mit dem Stichtag umgemeldet. Die Grundsteuer sowie die Gebäudeversicherung - welche mit dem Kauf auf den Käufer übergeht (nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch hat dieser jedoch bei der Versicherung ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht) - werden meistens anteilig untereinander abgerechnet. Mit der Übergabe gehen also alle Kosten, Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Der Verkäufer darf ab diesem Tag die Immobilie nicht mehr nutzen und der Käufer darf ab hier z. B. renovieren, sanieren oder einziehen.
Quelle: www.immobilienscout24.de/wissen/verkaufen/hausverkauf-mit-notar.html
und ich bin seit 2014 ein Bestandteil im Team der Kraichgau Immobilien GmbH. Als Immobilienberater im Raum Walldorf und Fan meines Rüden Willy, blogge ich auch mal über Themen, die nicht nur was mit meinem Job zu tun haben.