Auch nach dem Tod bleibt ein Mietvertrag grundsätzlich bestehen
Laut § 580 BGB kann im Todesfall vom einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Bei dieser außerordentlichen Kündigung können die Erben des Hauptmieters innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Welche Kündigungsfristen gibt es im Todesfall?
Hinterbliebene sollten innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In diesem Zeitrahmen sollte die außerordentliche Kündigung in schriftlicher Form und unter Angabe von Gründen den Vermieter erreicht haben. Andernfalls beträgt die Kündigungsfrist für diese Wohnung wieder die gesetzlichen 3 Monate.
Was sollte bei der Kündigung der Wohnung eines Verstorbenen beachtet werden?