Nebenkosten in Form von Hausgeldzahlungen
Wer sich dafür entscheidet, eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollte wissen, dass zwar keine Miete zu zahlen ist, aber trotzdem Nebenkosten in Form von Hausgeldzahlungen anfallen.
Laut der Betriebskostenverordnung wird festgelegt, welche Betriebskosten einer Wohnung umlagefähig sind und welche nicht, die umlagefähigen Betriebskosten dürfen dann auf den Mieter umgelegt werden und fließen in dessen Nebenkostenabrechnung ein.
Einmal im Jahr erhalten alle Eigentümer einer Wohnung vom Verwalter eine Jahresabrechnung mit den angefallenen Kosten bzw. Ausgaben der vergangenen/letzten Abrechnungsperiode.
Die Wohnungseigentümer zahlen eine monatliche Hausgeldvorauszahlung an den Verwalter der Wohnanlage, welche im Wirtschaftsplan festgesetzt sind. Diese richten sich nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen bzw. Verteilerschlüssel.
Das Hausgeld dient der Finanzierung aller Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der WEG.
Zu den wichtigsten Hausgeldkosten gehören:
Je nachdem wie hoch die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen der Eigentümer waren, ergibt sich ein Guthaben bzw. eine Nachzahlung. Um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, sollten die monatlichen Vorauszahlungen lieber etwas höher angesetzt werden.
und ich arbeite seit 2001 bei der Kraichgau Immobilien GmbH. Als Marktassistenz für den Bereich Wiesloch und Eppingen blogge ich über alles, was hier so rund um die Immobilie passiert.