Geschotterte Gärten
In den letzten Jahren hat die Anzahl der geschotterten Gärten, insbesondere Vorgärten, extrem zugenommen. Grund hierfür ist der vermeintlich geringe Pflegeaufwand, da unter dem Schotter eine Folie verlegt wird, die keine unerwünschten "Unkräuter" durchlässt (der Effekt hält jedoch nur 1-2 Jahre, oftmals siedeln sich bereits schon vorher Moos oder Algen an, deren Beseitigung aufgrund des Schotters und der empfindlichen Folie sehr arbeitsintensiv ist).
Betonierte Gärten
Manchmal ist die Fläche sogar betoniert. Jedoch waren Steine im Vorgarten rechtlich gesehen schon immer eine Grauzone. Im Bauordnungsrecht der baden-württembergischen Landesbauordnung ist nämlich vorgeschrieben, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen sind. Daher waren Steine statt Gras oder Buschwerk schon immer ein Verstoß. Klargestellt wurde dieses Verbot nun durch das Landesnaturschutzgesetz, woraufhin Schottergärten seit dem 01.08.2020 in Baden-Württemberg verboten sind.
Verbot von Schottergärten
Hierfür gibt es viele Gründe, unter anderem diese:
Abschließend ist einfach nur zu sagen, dass jeder mit ein bisschen Aufwand (ob Garten, Balkon, Terrasse usw.) seinen Beitrag leisten kann, um weiterhin Vogelkonzerte, bunte Blüten, Bienen-Gesumme und eine reiche Obst- und Gemüseernte, zu erleben.
und arbeite seit 2008 bei der Kraichgau Immobilien GmbH und ich kann nur über das bloggen, was die Verschwiegenheitsverpflichtung zulässt.